Rehabilitationssport beim TSV Rackwitz

Bürozeiten

Dienstag

Donnerstag

oder nach telefonischer Vereinbarung

Anmeldung Büro

Andreas Hempel

Übungsleiter

Katharina Repp

Michaela Krell

Kurszeiten

Kurs 1

> wird durchgeführt
>Plätze frei: 0

Dienstag

09:00 – 09:45 Uhr

Therapeutin:
Katharina Repp

Kurs 2

> wird durchgeführt
> Plätze frei: 0

Dienstag

10:00 – 10:45 Uhr

Übungsleiterin:
Katharina Repp

Kurs 3

> wird durchgeführt
> Plätze frei: 0

Donnerstag

13:00 – 13:45 Uhr

Übungsleiterin:
Katharina Repp

Kurs 4

> wird durchgeführt
> Plätze frei: 0

Donnerstag

18:00 – 18:45 Uhr

Übungsleiterin:
Michaela Krell

Kurs 5

> wird durchgeführt
> Plätze frei: 0

Donnerstag

19:00 – 19:45 Uhr

Übungsleiterin:
Michaela Krell

Wichte Fragen und Antworten

Welchen Rehabilitationssport bietet der TSV an?

Der TSV Rackwitz bietet ausschließlich Rehasport im Indikationsbereich Orthopädie an

Ist der TSV Rackwitz Mitglied im Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (SBV)?

Der TSV Rackwitz e.V. ist anerkanntes Mitglied im SBV und berechtigt Rehabilitationssport anzubieten und durchzuführen.

Was erwartet mich in einer Rehabilitationssportgruppe?

In der Sportgruppe finden Sie Menschen, die ähnlich wie Sie, von einer Einschränkung betroffen sind. Die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich 15, im Herzsport 20. Die Dauer einer Übungsveranstaltung muss mindestens 45 Minuten, in Herzgruppen mindestens 60 Minuten betragen. Beim Rehabilitationssport handelt es sich, um eine unter sportpädagogischen Gesichtspunkten in sich abgeschlossene Übungseinheit. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element.

Was muss ich machen, um am Rehabilitationssport teilnehmen zu können?

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Teilnahme am Rehabilitationssport. Zum einen besteht die Möglichkeit direkt an einen Verein heranzutreten, um dessen Sportangebote zu nutzen. Dies erfordert lediglich eine Vereinsmitgliedschaft. Zum anderen können Rentenversicherte im Anschluss an eine Rehabilitationsmaßnahme und gesetzlich Krankenversicherte Rehabilitationssport mit Hilfe einer ärztlichen Verordnung finanziert bekommen.

Ich arbeite im Schichtdienst und kann nicht jede Woche an der gleichen Gruppe teilnehmen. Gibt es für mich eine spezielle Regelung?

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Teilnahme an beispielsweise zwei festen Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten. Voraussetzung ist das Einhalten der von der Ärztin/ dem Arzt verordneten Frequenz der Einheiten pro Woche und die entsprechende Kapazität des Vereins.

Während der Laufzeit meiner Verordnung wechsele ich meine Krankenkasse. Worauf sollte ich achten?

Prinzipiell stellt dieser Sachverhalt kein Problem dar. Wichtig für Sie ist, den Verein über den Krankenkassenwechsel umgehend zu informieren. Weiterhin sollten Sie Kontakt zu ihrer neuen Krankenkasse aufnehmen, um bei dieser eine Übernahme der verbleibenden Übungseinheiten beziehungsweise eine Neuausstellung der Verordnung anzufragen.